AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen HEIM Schmierstoffe+Technik
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen
Rechtsgeschäfte selbst wenn der Besteller eigene allgemeine
Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Sie gelten auch für von uns in
diesem Zusammenhang etwaige erbrachte Beratungsleistungen, Auskünfte
oder Ähnlichem. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf
seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen abgegebener Aufträge,
dieser Bedingungen und der geschlossenen Verträge sind nur
rechtswirksam, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
Die Zusendung von Preislisten, Rundschreiben oder allgemeine Offerten
gelten nicht als verbindliche Angebote im Sinne des § 145 BGB.
§2 Preise
Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung
nach unseren am Versandtag gültigen Preisen. Sie verstehen sich, wenn
nicht anderst vermerkt netto ohne gesetzliche Umsatzsteuer ab Werk und
soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, jeweils
für 30 Tage. Preisänderungen bleiben auch bei Abschluß- bzw.
Festpreisvereinbarungen, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
vorbehalten, wenn und sobald sich für die Mineraloelwirtschaft insgesamt
fiskalische Abgaben, tarifgebundene Frachten, Rohstoffpreise und
sonstige Kosten ändern.
§3 Rücktritt vom Vertrag, höhere Gewalt, Haftung
Wir können vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns oder Dritten gegenüber nicht nachkommt oder
wenn sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers un günstig verändert. Im
Falle höherer Gewalt und bei anderen unabwendbaren Ereignissen können
wir die Lieferung für die Dauer der Einwirkung einschränken, einstellen
oder vom Vertrag zurücktreten. Sollten wir zur Leistung von
Schadensersatz verpflichtet sein, beschränkt sich dieser soweit
gesetzlich zulässig in jedem Fall auf den Wert der einzelnen Lieferung.
Die Haftung für mittelbare Folgeschäden wird ausgeschlossen.
§4 Lieferung, Mengenfeststellung
Lieferfristen sind nur verbindlich bei ausdrücklicher Bestätigung.
Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten nsbesondere im Falle höherer Gewalt
und bei Hindernissen die wir nicht zu vertreten haben. Die Gefahr geht
auch bei frachtfreier oder CIF-Lieferung spätestens mit dem Zeitpunkt an
dem die Ware das Lager verlässt auf den Käufer über.
Die Warenmenge wird von uns festgestellt und ist für den Kunden bei der Preisberechnung bindend.
§5 Gebinderegelungen
Für alle Schäden an mietfrei zur Verfügung gestellten Leihgebinden auch
wenn Sie durch höhere Gewalt entstehen und für das Transportrisiko,
haftet der Käufer.Bei Lieferungen im Strassentankwagen hat der Käufer
für sofortige Abnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet uns für alle aus
einer verzögerten Entleerung des Tankwagens entstehenden Kosten und
Schäden.
§6 Muster- und Qualitätsangaben
Analysedaten und Angaben von sonstigen Qualtiätsmerkmalen entsprechen
nach bestem Wissen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse.
§7 Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet alle erkennbaren und offensichtlichen
Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 8 Tage nach Eingang der
Ware am Bestimmungsort und vor deren Verwendung schriftlich anzuzeigen.
Vorausgesetzt ist ferner dass sich die Ware noch in der ursprünglichen
Verpackung befindet und diese nicht vom Bestimmungsort weiterversandt
worden ist. Bei Beschaffungsrügen ist sofort ein Muster einzusenden und
die Restbestände im Originalgebinde ggf. auch im Gebrauch befindlichen
Waren sind umgehend sicherzustellen. Bei berechtigten Beanstandungen
haben wir die Wahl ob wir von unserem Recht auf Ersatzlieferung Gebrauch
machen oder dem Verlangen des Käufers auf Minderung des Kaufpreises
stattgeben wollen. Weitere Ansprüche gegen uns und auch solche, die
keine Gewährleistungsansprüche sind, sind jedoch ausgeschlossen, es sei
denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§8 Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen, sofern nichts anderes
vereinbart, ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir
Verzugszinsen in Höhe der Kosten für tägliche Kontenüberziehungen nach
den jeweils gültigen Bankkonditionen. Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen oder Umstände die die Kreditwürdigkeit des Käufers
mindern können, haben die sofortige Fälligkeit der Forderungen zur
Folge. Nur mit Inkassovollmacht ausgestattete Beauftragte sind zum
Einzug von Rechnungsbeträgen berechtigt.
§9 Eigentumsvorbehalt
Alle während einer Geschäftsverbindung gelieferten Waren bleiben bis
zum Ausgleich des Kontos unser Eigentum. Solange ist der Käufer daher
nicht berechtigt über die Ware ausserhalb seines ordnungsgemässen
Geschäftsbetriebes zu verfügen, sie an Dritte zu verpfänden oder auch
nur sicherungsweise zu übereignen. Der Käufer tritt die
Kaufpreisforderung, die er durch Veräusserung der Waren erlangt, die
noch in unserem Eigentum stehen, zur Sicherung unserer
Kaufpreisforderung an uns ab.
§10 Erfüllungsort, Gerichtstand
Soweit diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine
besonderen Regelungen enthalten gelten die Regeln der deutschen Gesetze.
Erfüllungsort für die Lieferung ist jeweils der Ort von dem aus die
Lieferung erfolgt ist.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.